Rechtsschutz
Statistiken belegen, dass in Deutschland jährlich ca. 3 Mio. Personen an Gerichtsverfahren im Bußgeld- bzw. Strafrecht beteiligt sind, wohingegen Zivilverfahren mittlerweile schon von knapp der doppelten Anzahl von Bürgern, nämlich gut 5 Mio. Personen, angestrebt werden. In Verfahren mit Arbeits- oder Sozialgericht, sowie in Angelegenheiten rund um den Führerschein und diversen anderen Verfahren sind weitere 2 Mio. Bürger engagiert. Da die Bereitschaft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen weiterhin eine steigende Tendenz aufweist, ist es nicht verwunderlich, dass die Rechtsschutzversicherungen in Deutschland weiterhin Hochkonjunktur haben. Ungefähr jeder zweite Haushalt verfügt mittlerweile über eine Rechtsschutzversicherungspolice, und die Tendenz nimmt weiter zu. Dies spiegelt sich auch im Verhalten der Anwälte wider – nicht selten ist die einführende Frage beim ersten Kennenlernen die, nach der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten.
Für Versicherungsnehmer ist die Rechtsschutzversicherung oftmals die einzige Möglichkeit, die eigenen Interessen vor Gericht durchzusetzen, da „normale Haushalte“ meistens nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um Rechtsschritte über mehrere Instanzen unternehmen zu können. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung würde der Geschädigte unter Umständen finanzielle Risiken, oder gar die Gefahr von Verschuldung auf sich nehmen müssen.
Unter Umständen können, trotz dessen, dass man sich im Recht weiß, gar nicht erst rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die finanziellen Mittel fehlen.
Eine Rechtsschutzversicherung gleicht somit in gewisser Weise also auch soziale, bzw. finanzielle Unterschiede aus, und fördert so die Chancengleichheit zugunsten des Versicherungsnehmers.
Für Versicherungsnehmer ist die Rechtsschutzversicherung oftmals die einzige Möglichkeit, die eigenen Interessen vor Gericht durchzusetzen, da „normale Haushalte“ meistens nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um Rechtsschritte über mehrere Instanzen unternehmen zu können. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung würde der Geschädigte unter Umständen finanzielle Risiken, oder gar die Gefahr von Verschuldung auf sich nehmen müssen.
Unter Umständen können, trotz dessen, dass man sich im Recht weiß, gar nicht erst rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die finanziellen Mittel fehlen.
Eine Rechtsschutzversicherung gleicht somit in gewisser Weise also auch soziale, bzw. finanzielle Unterschiede aus, und fördert so die Chancengleichheit zugunsten des Versicherungsnehmers.